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Nutzungsdauer Abreiß- und Ladegeräte

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Abreiß- und Ladegeräte nennt die AfA-Tabelle Hopfenanbau (Position 3.9) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Hopfenanbau, Fassung vom 03.01.1997, BStBl I 1997, 90geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Abreiß- und Ladegeräte in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Hopfenanbau3.9Abreiß- und LadegeräteHopfengeräte10 Jahre10 %

Abreiß- und Ladegeräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 03.01.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Abreiß- und Ladegeräte?

10 Jahre laut AfA-Tabelle Hopfenanbau, Position 3.9. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Abreiß- und Ladegeräte bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Abreiß- und Ladegeräte die degressive AfA?

Ja, wenn Abreiß- und Ladegeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Abreiß- und Ladegeräte der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 10 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Hopfenanbau, BStBl I 1997, 90, Az. IV A 8-S 1551-1/97, S 1551-1/97, S 2230-42-St 215, S 2191-1-St 215. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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